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Mit Beginn der Regierungszeit Hitlers am 01.02.1933 nannte er zwei vordergründige Aufgaben seiner Wirtschaftspolitik, die in Vierjahresplänen erfüllt werden sollten.
Die Verkündung dieser Aufgaben erfolgte nicht vor dem Reichstag, sondern mittels einer spätabendlichen Rundfunkproklamation, im "Völkischen Beobachter" und als Hausanschläge.
Die Aufgaben bestanden zum Einen in der "Rettung des deutschen Bauern" zur Erhaltung der Ernährungs- und Lebensgrundlage der Nation und zum Anderen im "Angriff gegen die Arbeitslosigkeit".