am Anfang der Republik fielen viele Kommunisten, Sozialdemokraten, liberale und
katholische Demokraten politischen Mordanschlägen zum Opfer, die Täter waren
aktive oder ehemalige Reichswehroffiziere bzw. Freikorpsleute, Mitglieder meist
der deutschvölkischen Szene, sie kamen jedoch mit milden Strafen davon, oder
wurden spätestens 1933 vom NS-Regime amnestiert
die
bekanntesten Mordanschläge waren :
Ø
im Januar 1919 wurden KPD-Führer
Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordet
Ø
Februar 1919 Kurt Eisner (USPD)
Ø
August 1921 Reichsfinanzminister
Matthias Erzberger (im Schwarzwald; der Unterzeichner des Waffenstillstandes;
Zentrum)
Ø
4.06.1922 entging der Kasseler
Oberbürgermeister und erste Ministerpräsident der Republik Philipp Scheidemann)
(MSPD) knapp einem Blausäure-Attentat
Ø
24.06.1922 wird der jüdische
Außenminister Walther Rathenau (DDP) in seinem Dienstwagen erschossen
→
gewaltige Demonstrationen
Attentatsserie auf Linke, Demokraten und Juden,
war die extremste Folge der politischen Polarisierung, Kampagnen gegen
Politiker hatten am rechten Rand der DNVP und in deutschvölkischer Szene sowie
in dazugehöriger Presse, zu Hass- und Gewaltklima geführt, dadurch galt
physische Vernichtung von Gegnern als salonfähig
Mordanschläge an Erzberger, Rathenau und
Scheidemann waren nicht Taten von Einzeltätern sondern waren Mitglieder einer
rechtsradikalen terroristischen Untergrundgruppe, die Mörder dienten in der
Marinebrigade Ehrhardt und der Untergrund- „Organisation Consul“ (O. C)
an, Befehle erhielten sie vom Gründer und Chef der O. C., Kapitän Hermann
Ehrhardt, er lebte getarnt in Bayern um der preußischen Polizei zu entkommen,
hatte ausgezeichnete Kontakte zur bayerischen Regierung, der Münchner
Polizeipräsident Pöhner (NSDAP-Sympathisant) versorgte ihn mit falschen
Pässen, in Münchner Zentrale der O. C. (über ganz Deutschland verbreitet)
arbeiteten 20-30 Mitarbeiter, nach Kapp-Lüttwitz-Putsch versuchte Ehrhardt
durch Anschläge auf demokratische Politiker die Linke zu einem großen Aufstand
zu verleiten, dessen Niederschlagung durch Reichswehr, Polizei und
deutschvölkische Kampfverbände sollten in einer nationalen Diktatur münden,
diese Strategie schlug fehl, kostete viele Leben und vergiftete die politische
Atmosphäre
21.07.1922 erlässt Regierung das „Republikschutzgesetz“
( als Reaktion auf Anschläge), Vereinigungen, die versuchten Politiker zu
töten, oder die republikanische Staatsordnung zu beseitigen, sollten stark
bestraft werden, zuständig dafür war ein neueingerichteter (1926 wieder
aufgelöst) „Staatsgerichthof zum Schutze der Republik“, er bewirkte
jedoch nur wenig, im Oktober 1922 verurteilte er 13 Personen wegen Beihilfe
zur Ermordung Rathenaus zu Freiheitsstrafen, erklärte aber Verschwörung als
nicht bewiesen, Januar 1923 Verbot des Deutschvölkischen Schutz- und
Trutzbundes, deren Mitglieder sich auf andere völkische Organisationen
verteilten wie zum Beispiel die NSDAP, Ende 1924 fand noch ein Prozess gegen
Mitglieder der O. C. statt diese „ehrenhaften, wahrheitsliebenden und
unerschrockenen Männer „ (so der Oberreichsanwalt als Ankläger) wurden
freigesprochen
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