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am Anfang der Republik fielen viele Kommunisten, Sozialdemokraten, liberale und katholische Demokraten politischen Mordanschlägen zum Opfer, die Täter waren aktive oder ehemalige Reichswehroffiziere bzw. Freikorpsleute, Mitglieder meist der deutschvölkischen Szene, sie kamen jedoch mit milden Strafen davon, oder wurden spätestens 1933 vom NS-Regime amnestiert

         die bekanntesten Mordanschläge waren :

Ø       im Januar 1919 wurden KPD-Führer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordet

Ø       Februar 1919 Kurt Eisner (USPD)

Ø       August 1921 Reichsfinanzminister Matthias Erzberger (im Schwarzwald; der Unterzeichner des Waffenstillstandes; Zentrum)

Ø       4.06.1922 entging der Kasseler Oberbürgermeister und erste Ministerpräsident der Republik Philipp Scheidemann) (MSPD)  knapp einem Blausäure-Attentat

Ø       24.06.1922 wird der jüdische Außenminister Walther Rathenau (DDP) in seinem Dienstwagen erschossen

→ gewaltige Demonstrationen

Attentatsserie auf Linke, Demokraten und Juden, war die extremste Folge der politischen Polarisierung, Kampagnen gegen Politiker hatten am rechten Rand der DNVP und in deutschvölkischer Szene sowie in dazugehöriger Presse, zu Hass- und Gewaltklima geführt, dadurch galt physische Vernichtung von Gegnern als salonfähig

Mordanschläge an Erzberger, Rathenau und Scheidemann waren nicht Taten von Einzeltätern sondern waren Mitglieder einer rechtsradikalen terroristischen Untergrundgruppe, die Mörder dienten in der Marinebrigade Ehrhardt und der Untergrund- „Organisation Consul“ (O. C) an, Befehle erhielten sie vom Gründer und Chef der O. C., Kapitän Hermann Ehrhardt, er lebte getarnt in Bayern um der preußischen Polizei zu entkommen, hatte ausgezeichnete Kontakte zur bayerischen Regierung, der Münchner Polizeipräsident Pöhner (NSDAP-Sympathisant) versorgte ihn mit falschen Pässen,  in Münchner Zentrale der O. C. (über ganz Deutschland verbreitet) arbeiteten 20-30 Mitarbeiter, nach Kapp-Lüttwitz-Putsch versuchte Ehrhardt durch Anschläge auf demokratische Politiker die Linke zu einem großen Aufstand zu verleiten, dessen Niederschlagung durch Reichswehr, Polizei und deutschvölkische Kampfverbände sollten in einer nationalen Diktatur münden, diese Strategie schlug fehl, kostete viele Leben und vergiftete die politische Atmosphäre

21.07.1922 erlässt Regierung das „Republikschutzgesetz“ ( als Reaktion auf Anschläge), Vereinigungen, die versuchten Politiker zu töten, oder die republikanische Staatsordnung zu beseitigen, sollten stark bestraft werden, zuständig dafür war ein neueingerichteter (1926 wieder aufgelöst) „Staatsgerichthof zum Schutze der Republik“, er bewirkte jedoch nur wenig, im Oktober 1922 verurteilte er 13 Personen wegen Beihilfe zur Ermordung Rathenaus zu Freiheitsstrafen, erklärte aber Verschwörung als nicht bewiesen, Januar 1923 Verbot des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, deren Mitglieder sich auf andere völkische Organisationen verteilten wie zum Beispiel die NSDAP, Ende 1924 fand noch ein Prozess gegen Mitglieder der O. C. statt diese „ehrenhaften, wahrheitsliebenden und unerschrockenen Männer „ (so der Oberreichsanwalt als Ankläger) wurden freigesprochen

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