Die Deutsche Reichsbahn
als Reparationsobjekt 1934 - 1933
Im Jahre 1920 gelang der Reichsregierung endlich die
Vereinheitlichung der acht deutsch Länder-Eisenbahnen (Preußen, Bayern,
Hessen, Sachsen, Württemberg, Baden, Oldenburg, Mecklenburg) unter der
Oberhoheit des Reichs. Dies war bereits 1833 von Friedrich List vorgeschlagen
und von 1873 bis 1876 durch Bismarck angestrebt worden. Bis dato scheiterten
all diese Versuche daran, das die Bundesstaaten damit den Verlust eines Teils
ihrer Souveränität sahen. Erst der Zusammenbruch im Jahre 1918 brachte die
entscheidende Wende.
So bestimmte die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 im Artikel 89:
"Aufgabe des Reichs ist es, die dem allgemeinen
Verkehre dienenden Eisenbahnen in sein Eigentum zu übernehmen und als
einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten.
Aufgrund der hohen Schulden der Länder, kam ihnen diese
Regelung nicht ungern. Weiterhin spielte auch der Gedanke der Stärkung der
Reichsgewalt gegenüber den Siegermächten eine nicht kleine Rolle.
Im Oktober 1919 begannen erste Verhandlungen zwischen
den Delegierten der Länderregierungen und des Reichsverkehrsministers Bell,
als Vertreter der Reichsregierung. Dabei traten verschiedene Fragen als
Schwierigkeiten in der Regelung zutage. Dazu gehörten:
Letztlich einigte man sich zu einem Konsens im Sinne der
Länder, womit durch einen Staatsvertrag vom 01.04.1920 die dem allgemeinen
verkehre dienenden Eisenbahnen, mit Wirkung vom 01.04.1920, in den
Reichsbesitz übernommen. Damit wurde die Vorraussetzung geschaffen die
Reichsbahn als Reparationsobjekt zu verwenden, auch wenn deutscherseits daran
nicht gedacht wurde. Die Siegermächte verhielten sich zunächst passiv, da die
Schaffung einer Reichsbahn letztlich ihren Interessen entgegenkam, denn nach
dem Versailler Vertrag hafteten neben dem Reich auch die Länder mit ihrem
gesamten Besitz für die Reparationszahlungen. Die neue Reichsbahn stellte
einen beachtlichen Wert dar und ein Eingriff in die Reichsbahnverwaltung
seitens der Alliierten wäre damit auch leichter, als dies bei verschiedenen
Landeseisenbahnen durchzuführen.
Mit Aufbau der Reichseisenbahn stand die Institution vor Problemen innerer
Natur. So kam schnell Kritik an der wirtschaftlichen Führung der Reichsbahn
auf, die sicherlich auch aus der finanziellen Situation der ersten beiden
Jahren resultierte in denen die Reichsbahn mehr 10 Mrd. Reichsmark Schulden
anhäufte. Die Effizienz des Staatsbetriebes wurde von politischer und
wirtschaftlicher Seite angezweifelt. man forderte die Privatisierung der Bahn,
da die derzeitige Reichsregierung zu schwach und außerdem zu unfähig wäre, die
unflexible, etatistische Wirtschaftsführung eines Großbetriebes, anzupassen.
Dabei vergaß man die schwere Zeit in der man sich im Allgemeinen befand. Die
Rückwirkung politischer Ereignisse, wie der Kapp-Lüttwitz-Putsch und die
anschließenden Unruhen in Mitteldeutschland, sowie im Ruhrgebiet, die
heruntergewirtschafteten Eisenbahnanlagen infolge des Krieges, fehlende
Betriebsmittel und Fahrzeuge, die Folgen der Friedensbedingungen
(Reparationen), sowie die Auswirkungen der Demobilisierung des Heeres, die
eine Personalinflation bei der Bahn nach sich zog (Anstieg der Beschäftigten
von 700.000 auf über eine Million), schufen die Schranken in denen sich die
Bahn bewegte. Ganz sicher lag diese Misere nicht darin, daß der
Zusammenschluss zur Reichsbahn übereilt erfolgte, sondern an der falsch
verstandenen Rücksicht und/oder unangebrachter Vorsicht die Auflage des
Artikels 92 der Reichsverfassung nicht zu verwirklichen. Anstatt kaufmännisch
zu führen, hielt man zu lange n der etaistischen Betriebsführung fest und
unterließ auf Kosten der Reichsbahn Tariferhöhungen in Rücksichtnahme
gegenüber der Industrie.
Im Sommer 1921 versuchte man seitens der Wirtschaft, dabei im Besonderen Hugo
Stinnes, die Reichsregierung unter Druck zu setzen. Man versuchte die für
Reparationszahlungen benötigten 1,5 Mrd. Mark nur unter der Bedingung
gewähren, wenn die Reichsbahn privatisiert werden würde. Die Reichsregierung
lehnte ab. Es sollte verhindert werden den größten Sachwert des Reiches
an die Privatwirtschaft auszuliefern, was einer Schwächung der Reichsgewalt
bedeutet hätte. Ebenso galt es eine plutokratische Entwicklung in Deutschland,
sowie den ausländischen Einfluss im Rahmen amerikanischer Kredite an die
Schwerindustrie, verhindern. Der Staat wollte das, was durch die
Vereinheitlichung der Bahnen geschaffen war, nach staatswirtschaftlichen
Möglichkeiten zunächst voll ausschöpfen und dies nicht an die Industrie
abgeben. Außerdem wehrten sich die Gewerkschaften, ihre Mitglieder in die
totale Abhängigkeit vom Privatkapital, zu übergeben. Unterstützt wurde die
Weigerung der Reichsregierung durch zwei Gutachten. Bereits im November 1921
hatte er neue Reichsverkehrsminister Groener die Forderungen der Industrie
zurückgewiesen und neben einem Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben für das
Jahr 1922, Reformmaßnahmen angekündigt. Man wollte die Organisation und die
Geschäftsführung der Bahn ändern und den Reichsbahnhaushalt von dem
Reichshaushalt durch ein reichsbahnfinanzgesetzt trennen. Auch sollte ein
Arbeitszeitgesetzt für Verbesserungen sorgen. Weiterhin hatte die Regierung
die Sozialisierungskommission beauftragt die Staats- und Reichsbetriebe zu
begutachten und Vorschläge zu einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen
Gestaltung zu unterbreiten. Außerdem sollte die Kommission prüfen ob eine
Übergabe der Bahn an die Privatwirtschaft sinnvoll wäre. Die Kommission lehnte
dies ebenfalls ab und verwies auf die Reformen des Ministers. Öffentliche
Diskussionen führten ebenfalls zu keinem eindeutigen Ergebnis, da die Theorie
nie in die Praxis umzusetzen war.
Die Reichsbahn im Februar 1924
Ende des Jahres 1922 war die Reichsregierung durch die
finanzielle Lage der Reichbahn, die Forderungen der Industrie, die
unzufriedene Arbeiterschaft und das Verlangen der Alliierten zur Sanierung des
Reichshaushaltes mit Hinblick auf die Reparationszahlungen, zum Handeln
gezwungen. Doch erst im Februar 1924 wurde die Forderung des Staatsvertrages
vom 31.03.1920 erfüllt. Aufgrund des Ermächtigungsgesetztes vom 08.12.1923
wurde mit Verordnung vom 12.02.1924 das Unternehmen "Deutsche Reichsbahn"
gegründet.