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Die Deutsche Reichsbahn
als Reparationsobjekt 1934 - 1933

Im Jahre 1920 gelang der Reichsregierung endlich die Vereinheitlichung der acht deutsch Länder-Eisenbahnen (Preußen, Bayern, Hessen, Sachsen, Württemberg, Baden, Oldenburg, Mecklenburg) unter der Oberhoheit des Reichs. Dies war bereits 1833 von Friedrich List vorgeschlagen und von 1873 bis 1876 durch Bismarck angestrebt worden. Bis dato scheiterten all diese Versuche daran, das die Bundesstaaten damit den Verlust eines Teils ihrer Souveränität sahen. Erst der Zusammenbruch im Jahre 1918 brachte die entscheidende Wende.
So bestimmte die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 im Artikel 89:

"Aufgabe des Reichs ist es, die dem allgemeinen Verkehre dienenden Eisenbahnen in sein Eigentum zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten.

Aufgrund der hohen Schulden der Länder, kam ihnen diese Regelung nicht ungern. Weiterhin spielte auch der Gedanke der Stärkung der Reichsgewalt gegenüber den Siegermächten eine nicht kleine Rolle.

Im Oktober 1919 begannen erste Verhandlungen zwischen den Delegierten der Länderregierungen und des Reichsverkehrsministers Bell, als Vertreter der Reichsregierung. Dabei traten verschiedene Fragen als Schwierigkeiten in der Regelung zutage. Dazu gehörten:

  • Abfindungssumme

  • Wahrung der Länderinteressen auf dem Gebiet der Verkehrspolitik

  • Übernahme des Personals der Staatseisenbahnen in den Reichsdienst

Letztlich einigte man sich zu einem Konsens im Sinne der Länder, womit durch einen Staatsvertrag vom 01.04.1920 die dem allgemeinen verkehre dienenden Eisenbahnen, mit Wirkung vom 01.04.1920, in den Reichsbesitz übernommen. Damit wurde die Vorraussetzung geschaffen die Reichsbahn als Reparationsobjekt zu verwenden, auch wenn deutscherseits daran nicht gedacht wurde. Die Siegermächte verhielten sich zunächst passiv, da die Schaffung einer Reichsbahn letztlich ihren Interessen entgegenkam, denn nach dem Versailler Vertrag hafteten neben dem Reich auch die Länder mit ihrem gesamten Besitz für die Reparationszahlungen. Die neue Reichsbahn stellte einen beachtlichen Wert dar und ein Eingriff in die Reichsbahnverwaltung seitens der Alliierten wäre damit auch leichter, als dies bei verschiedenen Landeseisenbahnen durchzuführen.
Mit Aufbau der Reichseisenbahn stand die Institution vor Problemen innerer Natur. So kam schnell Kritik an der wirtschaftlichen Führung der Reichsbahn auf, die sicherlich auch aus der finanziellen Situation der ersten beiden Jahren resultierte in denen die Reichsbahn mehr 10 Mrd. Reichsmark Schulden anhäufte. Die Effizienz des Staatsbetriebes wurde von politischer und wirtschaftlicher Seite angezweifelt. man forderte die Privatisierung der Bahn, da die derzeitige Reichsregierung zu schwach und außerdem zu unfähig wäre, die unflexible, etatistische Wirtschaftsführung eines Großbetriebes, anzupassen. Dabei vergaß man die schwere Zeit in der man sich im Allgemeinen befand. Die Rückwirkung politischer Ereignisse, wie der Kapp-Lüttwitz-Putsch und die anschließenden Unruhen in Mitteldeutschland, sowie im Ruhrgebiet, die heruntergewirtschafteten Eisenbahnanlagen infolge des Krieges, fehlende Betriebsmittel und Fahrzeuge, die Folgen der Friedensbedingungen (Reparationen), sowie die Auswirkungen der Demobilisierung des Heeres, die eine Personalinflation bei der Bahn nach sich zog (Anstieg der Beschäftigten von 700.000 auf über eine Million), schufen die Schranken in denen sich die Bahn bewegte. Ganz sicher lag diese Misere nicht darin, daß der Zusammenschluss zur Reichsbahn übereilt erfolgte, sondern an der falsch verstandenen Rücksicht und/oder unangebrachter Vorsicht die Auflage des Artikels 92 der Reichsverfassung nicht zu verwirklichen. Anstatt kaufmännisch zu führen, hielt man zu lange n der etaistischen Betriebsführung fest und unterließ auf Kosten der Reichsbahn Tariferhöhungen in Rücksichtnahme gegenüber der Industrie.
Im Sommer 1921 versuchte man seitens der Wirtschaft, dabei im Besonderen Hugo Stinnes, die Reichsregierung unter Druck zu setzen. Man versuchte die für Reparationszahlungen benötigten 1,5 Mrd. Mark nur unter der Bedingung gewähren, wenn die Reichsbahn privatisiert werden würde. Die Reichsregierung lehnte ab. Es sollte verhindert werden den größten Sachwert des Reiches  an die Privatwirtschaft auszuliefern, was einer Schwächung der Reichsgewalt bedeutet hätte. Ebenso galt es eine plutokratische Entwicklung in Deutschland, sowie den ausländischen Einfluss im Rahmen amerikanischer Kredite an die Schwerindustrie, verhindern. Der Staat wollte das, was durch die Vereinheitlichung der Bahnen geschaffen war, nach staatswirtschaftlichen Möglichkeiten zunächst voll ausschöpfen und dies nicht an die Industrie abgeben. Außerdem wehrten sich die Gewerkschaften, ihre Mitglieder in die totale Abhängigkeit vom Privatkapital, zu übergeben. Unterstützt wurde die Weigerung der Reichsregierung durch zwei Gutachten. Bereits im November 1921 hatte er neue Reichsverkehrsminister Groener die Forderungen der Industrie zurückgewiesen und neben einem Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1922, Reformmaßnahmen angekündigt. Man wollte die Organisation und die Geschäftsführung der Bahn ändern und den Reichsbahnhaushalt von dem Reichshaushalt durch ein reichsbahnfinanzgesetzt trennen. Auch sollte ein Arbeitszeitgesetzt für Verbesserungen sorgen. Weiterhin hatte die Regierung die Sozialisierungskommission beauftragt die Staats- und Reichsbetriebe zu begutachten und Vorschläge zu einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gestaltung zu unterbreiten. Außerdem sollte die Kommission prüfen ob eine Übergabe der Bahn an die Privatwirtschaft sinnvoll wäre. Die Kommission lehnte dies ebenfalls ab und verwies auf die Reformen des Ministers. Öffentliche Diskussionen führten ebenfalls zu keinem eindeutigen Ergebnis, da die Theorie nie in die Praxis umzusetzen war.

Die Reichsbahn im Februar 1924

Ende des Jahres 1922 war die Reichsregierung durch die finanzielle Lage der Reichbahn, die Forderungen der Industrie, die unzufriedene Arbeiterschaft und das Verlangen der Alliierten zur Sanierung des Reichshaushaltes mit Hinblick auf die Reparationszahlungen, zum Handeln gezwungen. Doch erst im Februar 1924 wurde die Forderung des Staatsvertrages vom 31.03.1920 erfüllt. Aufgrund des Ermächtigungsgesetztes vom 08.12.1923 wurde mit Verordnung vom 12.02.1924 das Unternehmen "Deutsche Reichsbahn" gegründet.

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