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Blutorden
Stiftung:
Verleihungsbedingungen:
Im Nachgang zum SS-Befehlsblatt 9/38 Ziffer 10 wird
nachstehende Bekanntgabe 18/38 des Reichsschatzmeisters vom 26.11.1938 zur
Kenntnis gebracht:
"Gemäß Anordnung des Führers 61/38 vom 30.05.1938
wurde der Unterzeichnende mit der alleinigen Bearbeitung aller
Blutordensangelegenheiten beauftragt. Die von dem Unterfertigten auf
Grund dieser Anordnung erlassenen und vom Führer genehmigten
Ausführungsbestimmungen haben, wie eine große Anzahl von Anträgen, die
von vornherein abgelehnte werden müssen, beweist, unter der
Parteigenossenschaft offenbar irrtümliche Auffassungen entstehen lassen.
Ich sehe mich deshalb veranlasst, auf folgendes
hinzuweisen:
Gemäß §1, Ziffer 1 c meiner Ausführungsstimmungen vom
27.08.1938 ist die Verleihung des Blutordens vorgesehen "an jeden, der
am 9. November 1923 als Angehöriger der SA, der Reichskriegsflagge oder
des Bundes Oberland nachweislich zu einer Kampfhandlung in Marsch
gesetzt wurde, an einer Kampfhandlung aber nicht teilnehmen konnte, weil
er durch die Polizei oder durch höhere Gewalt (Kraftwagenunglück) an der
Durchführung verhindert wurde". Dies bedeutet jedoch nicht, daß der
Blutorden nunmehr an jeden Parteigenosse, der sich am 8. oder 9.
November 1923 auf der Reise nach München oder nach Bayern befand,
verliehen werden soll. Die Verleihung des Blutordens kommt vielmehr nur
an jene Parteigenossen in Frage, die vom unmittelbaren Umkreis Münchens
aus nach München in Marsch gesetzt wurden. Es handelt sich also nur um
Angehörige der in der Bestimmung des Führers vom März 1934 genannten
Verbände in München und unmittelbarer Umgebung. Alle Anträge, soweit sie
über diesem Rahmen liegen, werden in der Behandlung auf Anordnung des
Führers bis auf weiteres zurückgestellt. Hierüber wird bereits in
nächster Zeit eine zweite Ausführungsbestimmung zur Führeranordnung
ergehen.
Vielfach wird, wie aus den Befürwortungen der
Gauleiter hervorgeht, die Verleihung des Blutordens an Parteigenossen
befürwortet, die im Kampf für die Bewegung verletzt worden sind. Ich
weise darauf hin, daß die Bestimmung vorsieht, daß die Parteigenossen im
Kampf für die Bewegung "besonders schwer verletzt" sein müssen. Der
Führer hat mir für die Beurteilung von im Kampf für die Bewegung
erlittenen Verletzungen bestimmte Weisungen gegeben, danach ist
bezüglich des Grades der Verletzung ein außerordentlich hoher, d.h. in
der Beurteilung strenger Maßstab anzulegen. Es ist immer wieder der
Gedanke festzuhalten, daß der Blutorden der höchste Orden der Partei
ist, der nach dem Willen des Führers tatsächlich nur dem zukommen soll,
der Freiheit und Blut in hervorragendem Maße im Kampf für den Bewegung
geopfert hat.
Ich bitte deshalb, bei der Prüfung der den Gauleitern
vorliegenden Anträge einen harten, aber gerechten Maßstab anzulegen und
nur solche Anträge zu befürworten, die die Anordnung des Führers und
meine Ausführungsbestimmungen vollständig erfüllen.
Die Anwendung des § 5, Absatz 2, wonach ich mir
vorbehalten habe, Anträge in besonderen Grenz- und Härtefällen dem
Grundgedanken der Bestimmung des Führers entsprechend zu behandeln, darf
unter keinen Umständen als eine Lockerung der Anordnung des Führers und
damit als eine Erleichterung des Erwerbs des Blutordens betrachtet
werden. Nur in wirklichen und ganz besonders gelagerten Grenz- und
Härtefällen werde ich die Anträge den Bestimmungen des Führers
entsprechend vorlegen. Voraussetzung dabei ist, daß der Parteigenosse,
der die Bedingungen zur Verleihung des Blutordens nicht vollständig
erfüllt, sich darüber hinaus in einem den Durchschnitt weit überragenden
Einsatz besondere Verdienste um die Bewegung erworben hat.
Ich halte es in diesem Zusammenhang für dringend
geboten, darauf hinzuweisen, daß Ausnahmen bezüglich des in § 3, Absatz
1, vom Führer festgesetzten Stichtages unter keinen Umständen gemacht
werden. Die Parteigenossen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind
vor Antragstellung auf
die Zwecklosigkeit ihres Antrages hinzuweisen. Sollten die
Parteigenossen trotzdem einen Antrag einreichen, so ist der Antrag
bereits mit den entsprechenden Ablehnungsmerk versehen durch die
Gauleitung vorzulegen.
Ich bitte deshalb bei der Beurteilung der den
Gauleitern vorliegenden Anträge ganz besonders auf die formale Erfüllung
der Voraussetzungen und Bestimmungen zu achten.
Da gemäß § 6 die Ablehnung eines Antrages auf
Verleihung des Blutordens ausschließlich durch den Unterfertigten
erfolgt, darf die Ablehnung von ordnungsgemäß eingereichten Anträgen
durch die Gauleitungen nicht erfolgen. Derartige auf einem
ordnungsgemäßen Formblatt eingereichte Anträge sind vielmehr dem
Unterfertigten vorzulegen.
Ich bitte deshalb die Gauleitern sich in Zukunft für
Anträge von Volks- und Parteigenossen, die von den Bestimmungen des
Führers und meinen Ausführungsbestimmungen nicht vollständig und
genauestens entsprechen, nicht mehr zu verwenden.
Schwarz".
Quelle: SS-Befehlsblatt 12/38
Träger nach Nummern:
| Nummer |
Datum |
Name, Vorname |
| |
|
|
| 24 |
30.08.1934 |
Bachmeier, Georg |
| 149 |
|
Asang, Dionys |
| 260 |
|
Aschka, Adolf |
| 458 |
|
Aschke, Wilhelm |
| 586 |
30.08.1934 |
Aumeier, Georg |
| 710 |
01.08.1934 |
Bächli, Friedrich |
| 831 |
01.08.1934 |
Bacher, Josef |
| 1173 |
07.09.1934 |
Asum, Hans |
| 1301 |
27.03.1935 |
Bach, Ernst Dr. med. |
| 1387 |
06.06.1935 |
Asam, Hans |
| 1409 |
23.05.1934 |
Bäumer, Johann |
| 1508 |
30.01.1939 |
Bachheimer, Rudolf |
| 1661 |
|
Ascherfeld, Johann |
| 1682 |
31.03.1939 |
Bach, Karl |
| 1698 |
31.03.1939 |
Bacher, Johann |
| 2071 |
31.08.1939 |
Bacher, Franz |
| 2108 |
31.08.1939 |
Augustin, Hans |
| 2459 |
30.11.1939 |
Auer, Johann |
| 2460 |
30.11.1939 |
Auer, Josef |
| 2461 |
30.04.1939 |
Auer, Josef |
| 2787 |
|
Aschbacher, Walter |
| 2877 |
31.03.1940 |
Bacher, Lorenz |
| 3313 |
31.08.1940 |
Babbe, Karl-Ernst |
| 3387 |
|
Aßmann, Ernst |
| 3388 |
23.10.1940 |
Auinger, Max |
| 3389 |
23.10.1940 |
Babler, Georg |
| 3965 |
06.05.1942 |
Auer, Leo |
| |
|
|
| |
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|
| |
|
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Träger alphabetisch:
| A |
B |
Asam, Hans - 1387 am 06.06.1935
Asang, Dionys - 149
Aschbacher, Walter - 2787
Ascherfeld, Johann - 1661
Aschka, Adolf - 260
Aschke, Wilhelm - 458
Aßmann, Ernst - 3387
Asum, Hans - 1173 am 07.09.1934
Auer, Johann - 2459 am 30.11.1939
Auer, Josef - 2460 am 30.11.1939
Auer, Josef - 2461 am 30.04.1939
Auer, Leo - 3965 am 06.05.1942
Augustin, Hans - 2108 am 31.08.1939
Auinger, Max - 3388 am 23.10.1940
Aumeier, Georg - 586 am 30.08.1934 |
Babbe, Karl-Ernst - 3313 am 31.08.1940
Babler, Georg - 3389 am 23.10.1940
Bach, Ernst Dr. med. - 1301 am 27.03.1935
Bach, Karl - 1682 am 31.03.1939
Bacher, Franz - 2071 am 31.08.1939
Bacher, Johann - 1698 am 31.03.1939
Bacher, Josef - 831 am 01.08.1934
Bacher, Lorenz - 2877 am 31.03.1940
Bachheimer, Rudolf - 1508 am 30.01.1939
Bachmeier, Georg - 24 am 30.08.1934
Bächli, Friedrich - 710 am 01.08.1934
Bäumer, Johann - 1409 am 23.05.1934 |
| C |
D |
| |
|
| E |
F |
| |
|
| G |
H |
| |
|
| I |
J |
| |
|
| K |
L |
| |
|
| M |
N |
| |
|
| O |
P |
| |
|
| Q |
R |
| |
|
| S |
T |
|
|
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| U |
V |
| |
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| W |
XYZ |
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Trägerfotos:

Quelle:
Buchhinweise:
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