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Blutorden

Stiftung:

Verleihungsbedingungen:

Im Nachgang zum SS-Befehlsblatt 9/38 Ziffer 10 wird nachstehende Bekanntgabe 18/38 des Reichsschatzmeisters vom 26.11.1938 zur Kenntnis gebracht:

"Gemäß Anordnung des Führers 61/38 vom 30.05.1938 wurde der Unterzeichnende mit der alleinigen Bearbeitung aller Blutordensangelegenheiten beauftragt. Die von dem Unterfertigten auf Grund dieser Anordnung erlassenen und vom Führer genehmigten Ausführungsbestimmungen haben, wie eine große Anzahl von Anträgen, die von vornherein abgelehnte werden müssen, beweist, unter der Parteigenossenschaft offenbar irrtümliche Auffassungen entstehen lassen.

Ich sehe mich deshalb veranlasst, auf folgendes hinzuweisen:

Gemäß §1, Ziffer 1 c meiner Ausführungsstimmungen vom 27.08.1938 ist die Verleihung des Blutordens vorgesehen "an jeden, der am 9. November 1923 als Angehöriger der SA, der Reichskriegsflagge oder des Bundes Oberland nachweislich zu einer Kampfhandlung in Marsch gesetzt wurde, an einer Kampfhandlung aber nicht teilnehmen konnte, weil er durch die Polizei oder durch höhere Gewalt (Kraftwagenunglück) an der Durchführung verhindert wurde". Dies bedeutet jedoch nicht, daß der Blutorden nunmehr an jeden Parteigenosse, der sich am 8. oder 9. November 1923 auf der Reise nach München oder nach Bayern befand, verliehen werden soll. Die Verleihung des Blutordens kommt vielmehr nur an jene Parteigenossen in Frage, die vom unmittelbaren Umkreis Münchens aus nach München in Marsch gesetzt wurden. Es handelt sich also nur um Angehörige der in der Bestimmung des Führers vom März 1934 genannten Verbände in München und unmittelbarer Umgebung. Alle Anträge, soweit sie über diesem Rahmen liegen, werden in der Behandlung auf Anordnung des Führers bis auf weiteres zurückgestellt. Hierüber wird bereits in nächster Zeit eine zweite Ausführungsbestimmung zur Führeranordnung ergehen.

Vielfach wird, wie aus den Befürwortungen der Gauleiter hervorgeht, die Verleihung des Blutordens an Parteigenossen befürwortet, die im Kampf für die Bewegung verletzt worden sind. Ich weise darauf hin, daß die Bestimmung vorsieht, daß die Parteigenossen im Kampf für die Bewegung "besonders schwer verletzt" sein müssen. Der Führer hat mir für die Beurteilung von im Kampf für die Bewegung erlittenen Verletzungen bestimmte Weisungen gegeben, danach ist bezüglich des Grades der Verletzung ein außerordentlich hoher, d.h. in der Beurteilung strenger Maßstab anzulegen. Es ist immer wieder der Gedanke festzuhalten, daß der Blutorden der höchste Orden der Partei ist, der nach dem Willen des Führers tatsächlich nur dem zukommen soll, der Freiheit und Blut in hervorragendem Maße im Kampf für den Bewegung geopfert hat.

Ich bitte deshalb, bei der Prüfung der den Gauleitern vorliegenden Anträge einen harten, aber gerechten Maßstab anzulegen und nur solche Anträge zu befürworten, die die Anordnung des Führers und meine Ausführungsbestimmungen vollständig erfüllen.

Die Anwendung des § 5, Absatz 2, wonach ich mir vorbehalten habe, Anträge in besonderen Grenz- und Härtefällen dem Grundgedanken der Bestimmung des Führers entsprechend zu behandeln, darf unter keinen Umständen als eine Lockerung der Anordnung des Führers und damit als eine Erleichterung des Erwerbs des Blutordens betrachtet werden. Nur in wirklichen und ganz besonders gelagerten Grenz- und Härtefällen werde ich die Anträge den Bestimmungen des Führers entsprechend vorlegen. Voraussetzung dabei ist, daß der Parteigenosse, der die Bedingungen zur Verleihung des Blutordens nicht vollständig erfüllt, sich darüber hinaus in einem den Durchschnitt weit überragenden Einsatz besondere Verdienste um die Bewegung erworben hat.

Ich halte es in diesem Zusammenhang für dringend geboten, darauf hinzuweisen, daß Ausnahmen bezüglich des in § 3, Absatz 1, vom Führer festgesetzten Stichtages unter keinen Umständen gemacht werden. Die Parteigenossen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind vor Antragstellung auf die Zwecklosigkeit ihres Antrages hinzuweisen. Sollten die Parteigenossen trotzdem einen Antrag einreichen, so ist der Antrag bereits mit den entsprechenden Ablehnungsmerk versehen durch die Gauleitung vorzulegen.

Ich bitte deshalb bei der Beurteilung der den Gauleitern vorliegenden Anträge ganz besonders auf die formale Erfüllung der Voraussetzungen und Bestimmungen zu achten.

Da gemäß § 6 die Ablehnung eines Antrages auf Verleihung des Blutordens ausschließlich durch den Unterfertigten erfolgt, darf die Ablehnung von ordnungsgemäß eingereichten Anträgen durch die Gauleitungen nicht erfolgen. Derartige auf einem ordnungsgemäßen Formblatt eingereichte Anträge sind vielmehr dem Unterfertigten vorzulegen.

Ich bitte deshalb die Gauleitern sich in Zukunft für Anträge von Volks- und Parteigenossen, die von den Bestimmungen des Führers und meinen Ausführungsbestimmungen nicht vollständig und genauestens entsprechen, nicht mehr zu verwenden.

Schwarz".

Quelle: SS-Befehlsblatt 12/38

Träger nach Nummern:

Nummer Datum Name, Vorname
     
24 30.08.1934 Bachmeier, Georg
149   Asang, Dionys
260   Aschka, Adolf
458   Aschke, Wilhelm
586 30.08.1934 Aumeier, Georg
710 01.08.1934 Bächli, Friedrich
831 01.08.1934 Bacher, Josef
1173 07.09.1934 Asum, Hans
1301 27.03.1935 Bach, Ernst Dr. med.
1387 06.06.1935 Asam, Hans
1409 23.05.1934 Bäumer, Johann
1508 30.01.1939 Bachheimer, Rudolf
1661   Ascherfeld, Johann
1682 31.03.1939 Bach, Karl
1698 31.03.1939 Bacher, Johann
2071 31.08.1939 Bacher, Franz
2108 31.08.1939 Augustin, Hans
2459 30.11.1939 Auer, Johann
2460 30.11.1939 Auer, Josef
2461 30.04.1939 Auer, Josef
2787   Aschbacher, Walter
2877 31.03.1940 Bacher, Lorenz
3313 31.08.1940 Babbe, Karl-Ernst
3387   Aßmann, Ernst
3388 23.10.1940 Auinger, Max
3389 23.10.1940 Babler, Georg
3965 06.05.1942 Auer, Leo
     
     
     

   

Träger alphabetisch:

A B
Asam, Hans - 1387 am 06.06.1935
Asang, Dionys - 149
Aschbacher, Walter - 2787
Ascherfeld, Johann - 1661
Aschka, Adolf - 260
Aschke, Wilhelm - 458
Aßmann, Ernst - 3387
Asum, Hans - 1173 am 07.09.1934
Auer, Johann - 2459 am 30.11.1939
Auer, Josef - 2460 am 30.11.1939
Auer, Josef - 2461 am 30.04.1939
Auer, Leo - 3965 am 06.05.1942
Augustin, Hans - 2108 am 31.08.1939
Auinger, Max - 3388 am 23.10.1940
Aumeier, Georg - 586 am 30.08.1934
Babbe, Karl-Ernst - 3313 am 31.08.1940
Babler, Georg - 3389 am 23.10.1940
Bach, Ernst Dr. med. - 1301 am 27.03.1935
Bach, Karl - 1682 am 31.03.1939
Bacher, Franz - 2071 am 31.08.1939
Bacher, Johann - 1698 am 31.03.1939
Bacher, Josef - 831 am 01.08.1934
Bacher, Lorenz - 2877 am 31.03.1940
Bachheimer, Rudolf - 1508 am 30.01.1939
Bachmeier, Georg - 24 am 30.08.1934
Bächli, Friedrich - 710 am 01.08.1934
Bäumer, Johann - 1409 am 23.05.1934
C D
   
E F
   
G H
   
I J
   
K L
   
M N
   
O P
   
Q R
   
S T

 

 
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W XYZ
   

Trägerfotos:

                                           

Quelle:

  • SS-Befehlsblatt 12/38

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